Wird ein Betrieb oder Betriebsteil übernommen, gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel auf den Käufer über. Er tritt in bestehende Rechte und Pflichten ein. Die Mitarbeiter müssen vor der Übernahme schriftlich informiert werden.
Praktische Hinweise:
- Informieren Sie das Team früh und ehrlich. Unsicherheit führt zu Kündigungen.
- Stellen Sie sicher, dass Schlüsselpersonen an Bord bleiben.
- Prüfen Sie Urlaubsansprüche, Überstunden und Sonderzahlungen, die der Käufer übernimmt.
Die rechtlichen Details sollten Sie im Einzelfall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.